II. Marktansprache:
In Absprache mit dem Unternehmer erstellen wir eine Liste mit potentiellen Käufern und sprechen diese wie geplant an. Zuerst wird eine anonymisierte Kurzbeschreibung (Teaser) des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Nach Zeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung erhält der Interessent das von uns erstellte Informationsmemorandum (Exposé). Dieses enthält ua eine Unternehmensbewertung nach KFS BW 1 und eine umfassende Beschreibung des Unternehmens. Nach Erhalt der Absichtserklärung (LOI) der potentiellen Käufer, selektieren wir gemeinsam mit dem Unternehmer die bevorzugten Teilnehmer an der Due Diligence.
III. Due Diligence:
In der Due Diligence Phase werden die Kaufinteressenten, welche ein passendes indikatives Angebot für das Unternehmen gelegt haben, eingeladen eine Sorgfältigkeitsprüfung durchzuführen. Wir unterstützen den Unternehmer bei der Vorbereitung des Datenraums (data room) und bei der Auswahl der geeigneten Unterlagen, Dateien und Kopien. Meist werden in dieser Phase auch Gespräche zwischen den Kaufinteressenten und dem Unternehmer geführt. Während einer Betriebsbesichtigung kann auch eine Managementpräsentation stattfinden. Mit dem Abschluss der Due Diligence werden die bindenden Angebote der potentiellen Käufer eingeholt.
IV. Abschlussphase:
Gerade in der Abschlussphase ist es entscheidend das richtige Expertenteam aus Steuern, Recht und M&A auf seiner Seite zu haben, die den Transaktionsprozess bis zum Signing & Closing strukturiert und geplant haben. Sämtliche an dem Prozess beteiligte Stakeholder haben in das Projekt investiert und nun gilt es in der Schlussphase vor Vertragsunterzeichnung mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl die Verkaufstransaktion erfolgreich abzuschließen und den Wert zu erhalten. Die letzte Phase eines M&A-Prozesses besteht üblicherweise aus folgenden Elementen:
Verhandlungen
Verbindliches Angebot (binding offer)
Kaufvertragsunterzeichnung (signing)
Vollzug der Transaktion (closing)